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Kleinstprojekte der Botschaft

Femme agricole de Régime Matoug lors d’une formation.

Femme agricole de Régime Matoug lors d’une formation., © @Dream in Tunisia 2020

21.09.2021 - Artikel

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis unterstützt in jedem Jahr zahlreiche Kleinstprojekte in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Einkommens- und Ernährungsverbesserung, Hygiene sowie im Bereich des Umweltschutzes mit dem Ziel der Armutsbekämpfung und Förderung der lokalen Entwicklung. Diese Unterstützung erfolgt über die finanzielle Direktförderung von Projekten und Initiativen tunesischer Vereinigungen.

Die lokale Zivilgesellschaft kann damit eigenverantwortlich, schnell und flexibel Projekte durchführen, die auf punktuelle Notlagen der Bevölkerung reagieren und den Grundbedürfnissen der ärmsten Bevölkerungsschichten Rechnung tragen. Zur Erreichung dieses Ziels können z.B. Sachgüter beschafft oder kleinere Schulungsmaßnahmen finanziert werden. Die Kleinstprojekte sind kurzfristig durchführbar und sollen unmittelbar wirksam sein.

Besonders förderungswürdig sind Projekte, die unter die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) fallen, die in der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufgenommen worden sind.

Das Instrument der Kleinstprojektförderung wird von der Zivilgesellschaft sehr nachgefragt und geschätzt (über 200 Anträge im Jahr). Somit können regelmäßig besonders wirksame und qualitativ hochwertige Projekte ausgewählt werden, und dies in allen Regionen des Landes; allerdings müssen auch viele gute Vorschläge wegen begrenzter finanzieller Ressourcen abgelehnt werden.

Construction d’une salle polyvalente au centre des PSH à Djerba par l’association @jeunes créateurs  2020
Construction d’une salle polyvalente au centre des PSH à Djerba par l’association @jeunes créateurs 2020© jeunes créateurs 2020

Folgende Kriterien gelten für die Projektförderung:

  1. Generell dürfen Kleinstprojekte einen Zuwendungsbetrag von € 25.000 (Gegenwert in Tunesischen Dinar je nach Wechselkurs) nicht überschreiten.
  2. Abschluss und Abrechnung innerhalb des Jahres, in dem der Zuwendungsvertrag geschlossen wurde.
  3. Laufende und wiederkehrende Kosten wie Gehälter, Spesen, Verwaltungs- und Reisekosten können nicht finanziert werden.
  4. Der Projektträger soll im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Eigenbeitrag leisten.
  5. Für Beschaffungen müssen schriftliche Angebote von drei unabhängigen Lieferanten eingereicht werden.



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