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Legalisationen, Beglaubigungen und Bescheinigungen
Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro © picture alliance / imageBROKER
Anträge auf die folgenden Dienstleistungen werden beim externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft Tunis, TLScontact, abgegeben:
- Legalisation oder konsularische Bescheinigung tunesischer Urkunden (Infoblatt)
- Beglaubigungen von Kopien (Infoblatt)
Nach der Antragsannahme erfolgt die Amtshandlung (Legalisation, Bescheinigung oder Beglaubigung) durch die Botschaft. Beim externen Dienstleister fallen separate Gebühren an. Bitte buchen Sie einen Termin über die Webseite von TLScontact.
Über die Legalisation deutscher Urkunden für den Gebrauch im Ausland informiert das Auswärtige Amt.
Anträge auf
- Beglaubigung von Unterschriften und
- sonstige konsularische Bescheinigungen
werden hingegen direkt in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt. Hierzu können Sie montags bis freitags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr in der Botschaft vorsprechen; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Wichtig bei Unterschriftsbeglaubigungen ist, dass die Unterschrift vor dem Konsularbeamten erfolgen muss, d.h. Sie dürfen das Dokument nicht zu Hause unterschreiben. Alle Unterzeichnenden müssen sich durch ihren Reisepass ausweisen, auf dem die Unterschrift sichtbar ist.
Weitere Hinweise:
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.
Zu weiteren Amtshandlungen können Sie die Botschaft über das Kontaktformular kontaktieren und Ihr Thema auswählen.