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Fachkräfte mit akademischer Ausbildung:

05.06.2025 - Artikel

Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

  • Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • Biometrisches Passfoto
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis der notwendigen Qualifikationen
  • Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums, beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium (Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich)
  • Nachweis der Anerkennung des tunesischen Hochschulabschlusses in Deutschland

Die Anerkennung des Hochschulabschlusses ist zwingende Voraussetzung, um Ihren Antrag annehmen zu können. Ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird, prüfen Sie hier.

Eine Kopie Ihres Rechercheergebnisses fügen Sie bitte dem Visumsantrag bei.

Bitte beachten Sie: Ihr Hochschulabschluss kann nur anerkannt werden, wenn sowohl die Hochschule als auch Ihr individueller Abschluss in Anabin verzeichnet sind. Ist das nicht der Fall, müssen Sie ein individuelles Zeugnisanerkennungsverfahren bei der ZAB einleiten.

  • Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots / Unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, unterschrieben vom Arbeitgeber (siehe Webseite der Bundesagentur für Arbeit)
  • Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag
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