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Schengen-Visa (C-Visa)
Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 90 Tage
Das Schengen-Visum ist das Einreisevisum für Kurzaufenthalte für visumpflichtige Drittstaater, also für Menschen, die keine deutschen Staatsangehörigen sind und die keine andere Staatsangehörigkeit haben, durch die sie visumfrei einreisen könnten. Das Schengen-Visum wird für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen erteilt.
Längerfristige Schengen-Visa berechtigen zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen in 180 Tagen im Schengen-Raum. Bei der Berechnung wird hierbei stets der Zeitraum der zurückliegenden 180 Tage betrachtet. In diesen darf die Person sich insgesamt nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Ob ein längerfristiges Schengen-Visum erteilt werden kann, entscheidet die Auslandsvertretung nach erteilten Vorvisa und nach der Aktenlage.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Seit April 2022 müssen Schengen-Visumanträge im TLS-Annahmezentrum eingereicht werden. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten, Terminbuchung, Lage des Zentrums etc. finden Sie auf der Webseite von TLS Contact.
Antrag vorbereiten
Anträge für ein Schengenvisum können bis zu 6 Monate vor Reiseantritt gestellt werden. Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie online das VIDEX-Antragsformular (Deutsch/Französisch) aus.
- Stellen Sie die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben je nach Reisezweck die passende Checkliste für Sie zusammengestellt:
- Besuchsreise
- Geschäftsreise
- Touristische Reise
- Medizinische Behandlung
- Kurzaufenthalt für Studium/ Forschung
- Messebesuch - Lassen Sie 2 biometrische Passfotos von sich anfertigen und bringen Sie diese zur Beantragung mit. Fotomustertafel
Antrag stellen
Geben Sie Ihren Antrag mit Ihrem Reisepass nach vorheriger Terminbuchung im TLS-Annahmezentrum ab. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung bei TLS Contact.
Eine persönliche Vorsprache bei TLS Contact ist nur notwendig, wenn Sie noch nie ein biometrisches Schengenvisum hatten oder Sie Ihre Fingerabdrücke letztmalig vor mehr als fünf Jahren bei der Beantragung eines Schengenvisums abgegeben haben. Bei welcher Auslandsvertretung eines Schengen-Staates Sie das Visum beantragt hatten, spielt dabei keine Rolle.
Sowohl Gebühren als auch Servicepauschalen sind bei Beantragung bar und in TND zu bezahlen.
Gebühren sowie die TLS-Servicepauschalen werden bei Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
Während der Bearbeitung
Die Deutsche Botschaft prüft Ihren Antrag und entscheidet in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen nach Einreichung. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen entspricht. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Nach Ablauf dieser 15 Tage können Auskünfte zu laufenden Verfahren nur dem Antragsteller, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem schriftlich Bevollmächtigten erteilt werden.
Abschluss des Verfahrens
Wenn das Visum erteilt ist, wird es als Visumetikett in den Pass geklebt. Sie werden von TLS über die Abholung benachrichtigt. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit einer einfachen Kopie Ihres Passes mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Bundespolizei. Es ist möglich, dass die Bundespolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Buchung der Rückreise in das Herkunftsland, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.
Bei Beschwerden zum Schengen-Visumverfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleisters TLScontact oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Schengen-Visa: Beschwerde“ aus. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher, französischer oder englischer Sprache eingereicht werden können. Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch, Französisch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Sie können eine Beschwerde zu folgenden Sachverhalten äußern:
a. Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleisters (TLScontact)
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.