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Tourismus

03.03.2023 - Artikel

Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Dokumente die nicht in französischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig)
    und
    Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 2 biometrische Passfotos
  • Motivationsschreiben aus dem Reisezweck und –ablauf hervorgeht
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum
  • Finanzierungsnachweis: Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel
    und
  • Nachweis über Devisentausch
  • Arbeits- oder Schulbescheinigung
  • Nachweis zum Zweck der Reise: Hotelreservierung o.ä.
  • Flugreservierung
  • falls vorhanden, Kopien von früheren Schengenvisa
  • Nur für Minderjährige:
    Reisegenehmigung beider Elternteile (mit Unterschriftsbeglaubigung)

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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