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Blaue Karte EU

09.01.2024 - Artikel

Wichtiger Hinweis: Eine „Blaue Karte EU“ können Sie nur beantragen wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Anerkannter oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss bzw. deutscher Hochschulabschluss mit einem Mindestgehalt von derzeit 45.300 EUR/Jahr oder 3.775 EUR/Monat (ab 01.01.2024) oder
  • anerkannter oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss bzw. deutscher Hochschulabschluss, Tätigkeit in einem sog. Mangelberuf und ein Mindestgehalt von derzeit 41.041,80 EUR/Jahr oder 3.420,15 EUR/Monat (ab 18.11.2023)

Die Antragstellung bei TLScontact muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 3 biometrische Passfotos
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
Nachweis der notwendigen Qualifikationen
  • Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums, beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich
  • Nachweis der Anerkennung des tunesischen Hochschulabschlusses in Deutschland

  • Unterschriebener Arbeitsvertrag

  • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, unterschrieben vom Arbeitgeber
  • Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag bis zum Arbeitsbeginn
  • (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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