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Visumgebühren
Seit dem 02.02.2020 beträgt die Visumgebühr für Schengen-Visa 80 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Die Gebühr für nationale Visa beträgt seit dem 01.09.2017 75 Euro.
Sowohl im Visakodex (Schengen-Visa) als auch in der Aufenthaltsverordnung (nationale Visa) sind jedoch gewisse Gebührenermäßigungs- und -befreiungstatbestände vorgesehen.
Gebührenbefreiungen
Schengen-Visa:
Folgende Personengruppen werden - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit:
- Kinder unter 6 Jahren,
- Schüler, Studenten und Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;
- Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden;
- Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewegen
- „Ersetzen“ eines alten, noch gültigen Visums in einem „vollen“ Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument des Antragstellers.
nationale Visa:
- Ausländer, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährigen Kinder, soweit diese in die Förderung einbezogen sind;
- Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre;
- wenn Deutschland sich in bi- oder multilateralen Verträgen dazu verpflichtet hat.