Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visumgebühren

29.01.2021 - Artikel

Seit dem 02.02.2020 beträgt die Visumgebühr für Schengen-Visa 80 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.


Die Gebühr für nationale Visa beträgt seit dem 01.09.2017 75 Euro.

Sowohl im Visakodex (Schengen-Visa) als auch in der Aufenthaltsverordnung (nationale Visa) sind jedoch gewisse Gebührenermäßigungs- und -befreiungstatbestände vorgesehen.


Gebührenbefreiungen

Schengen-Visa:

Folgende Personengruppen werden - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit:

  • Kinder unter 6 Jahren,
  • Schüler, Studenten und Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;
  • Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden;
  • Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewegen
  • „Ersetzen“ eines alten, noch gültigen Visums in einem „vollen“ Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument des Antragstellers.


nationale Visa:

  • Ausländer, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährigen Kinder, soweit diese in die Förderung einbezogen sind;
  • Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre;
  • wenn Deutschland sich in bi- oder multilateralen Verträgen dazu verpflichtet hat.
nach oben