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Schengen-Visa

01.11.2022 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

(Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)




Seit dem 01. April 2022 müssen Schengenvisum-Anträge im TLS-Annahmezentrum eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten, Terminbuchung, Lage des Zentrums etc. finden Sie auf der Webseite von TLS contact.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
    - Besuchsreise
    - Geschäftsreise
    - Touristische Reise
    - Medizinische Behandlung
    - Kurzaufenthalt für Studium/ Forschung
    - Messebesuch
  • Lassen Sie bitte 2 biometrische Passfotos von sich anfertigen und bringen diese zur Beantragung mit Fotomustertafel
  • Die deutsche Auslandsvertretung prüft Ihren Antrag und entscheidet in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen nach Einreichung Ihres Antrages. Anträge für ein Schengenvisum können bis zu 6 Monate vor Reiseantritt gestellt werden.

Antrag stellen

Geben Sie Ihren Antrag nach vorheriger Terminbuchung im TLS-Annahmezentrum ab. Hier gelangen Sie zur TLS contact-Terminbuchung.

Eine persönliche Vorsprache bei TLS contact ist nur notwendig, wenn Sie noch nie ein biometrisches Schengenvisum hatten oder Sie Ihre Fingerabdrücke letztmalig vor mehr als fünf Jahren bei der Beantragung eines Schengenvisums abgegeben haben. Bei welcher Schengenvertretung Sie das Visum beantragt hatten, spielt dabei keine Rolle.

Die Terminbuchung ist kostenfrei.

Sowohl Gebühren als auch Servicepauschalen sind bei Beantragung in bar und in Dinar zu bezahlen.

Gebühren sowie die TLS-Servicepauschalen werden bei Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft Ihren Antrag und entscheidet in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen nach Einreichung Ihres Antrages. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)


Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers (TLScontact) oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular

einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers (TLScontact)

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Hinweis: Alternativ zu können Sie das Antragsformular herunterladen und handschriftlich ausfüllen.

Bitte drucken Sie das Formular aus, unterschreiben es und bringen Sie es mit den restlichen Unterlagen zu ihrem Termin mit.

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