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Beglaubigung von Kopien

25.09.2023 - Artikel

Konsularbeamte können die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigen. Die vorgelegte Kopie muss demnach vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmen. Eine Aussage über die Echtheit des Dokuments wird durch eine Kopienbeglaubigung nicht getroffen.

1. Ablauf


Terminvereinbarung:
Der Antrag auf Beglaubigung von Kopien muss beim externen Dienstleister der Botschaft, TLScontact, eingereicht werden. Informationen zum dortigen Verfahren sowie zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Website von TLScontact. Die eigentliche Beglaubigung wird anschließend von der Deutschen Botschaft Tunis durchgeführt.
Vorzulegende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • das Originaldokument.

Kopien werden vor Ort bei TLScontact gefertigt.
Bevollmächtigung Dritter:
Der Antrag auf Beglaubigung von Kopien von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person persönlich bei TLScontact eingereicht werden. Bevollmächtigte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine schriftliche und signierte formlose Vollmacht der/des Urkundeninhabers/-in auf Deutsch oder Französisch (die Unterschrift muss nicht von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein).
  • eine Kopie des Passes bzw. Personalausweises des Urkundeninhabers mit dessen Unterschrift.

Bei Zweifeln an der Echtheit der Vollmacht oder Unterschrift kann die Beglaubigung der Unterschrift nachgefordert werden.

Weitere wichtige Hinweise:
Eine Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Pro Person und Termin können maximal fünf Dokumente bzw. Dokumentenstapel mit jeweils maximal zehn Seiten zur Legalisation und Beglaubigung eingereicht werden.
Kopien von offiziellen tunesischen Dokumenten können nur dann beglaubigt werden, wenn sie vorher durch die Botschaft legalisiert wurden (siehe Merkblatt „Legalisation“). Tunesische schulische und akademische Urkunden (Abiturzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Notenaufstellungen usw.) sowie Übersetzungen werden von der Deutschen Botschaft in Tunis ab 01.10.2023 legalisiert. Ebenfalls können Kopien dieser Dokumente beglaubigt werden.
Deutsche Übersetzungen der Dokumente müssen bei Beantragung der Beglaubigung von Kopien nicht vorgelegt werden.


2. Gebühren


Für die Beglaubigung von Kopien werden von der Botschaft Gebühren nach der „Besonderen Gebührenverordnung AA – AABGebV“ erhoben. Pro kopiertem Original wird eine Gebühr von 25,75 Euro fällig. Beispiel: Eine Person möchte jeweils eine Kopie von Pass, Geburtsurkunde und Eheurkunde beglaubigen lassen, wird die Gebühr für drei Schriftstücke berechnet, also dreimal 25,75 Euro. Zu zahlen ist die Gebühr bei Antragstellung bar in tunesischen Dinar zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft.
Zusätzlich muss bei Abgabe der Dokumente beim externen Dienstleister TLScontact eine Servicegebühr entrichtet werden. Diese ist nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der o. g. Website von TLScontact.


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