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Eintragung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister

Woman's hand with wedding ring held by a man's hand

Wedding, © colourbox

01.02.2022 - Artikel

Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann gemäß § 34 PStG die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Welches Standesamt ist zuständig und wo kann der Antrag eingereicht werden?

Zuständig für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages ist grundsätzlich das Standesamt am letzten Wohnort eines Ehegatten in Deutschland. Falls beide Eheleute noch nie in Deutschland wohnhaft waren, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei dauerhaftem Wohnsitz in Tunesien können Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft Tunis einreichen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Bei der Registrierung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister sind sämtliche Angaben im Antrag durch die Vorlage der entsprechenden Personenstandsurkunden im Original nachzuweisen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültige Reisepässe der Eheleute
  • Geburtsurkunden der Eheleute (bei tunesischen Geburtsurkunden muss die französischsprachige Version eingereicht werden)
  • Heiratsurkunde der Ehepaare
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes oder Meldebescheinigung, falls die Eheleute in Deutschland gemeldet sind.
  • Ggfls. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Geburtsurkunden und Passkopien von deutschen Großeltern, Einbürgerungsurkunde etc.
  • Bei Vorehen der Eheleute: Scheidungsurteile; deutsche Staatsangehörige müssen ein tunesisches Scheidungsurteil in Deutschland anerkennen lassen, nähere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass alle tunesischen Urkunden mit einem Legalisationsvermerk versehen werden müssen und mit deutscher Übersetzung vorzulegen sind. Weitere Informationen zur Legalisation tunesischer Urkunden finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Tunis.

Wie lange dauert es, bis die Heiratsurkunde ausgestellt wird?

Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Standesamt ab und ist insofern von Ort zu Ort unterschiedlich. Grundsätzlich ist von einer Bearbeitungsdauer von mind. drei Monaten auszugehen.

Die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin liegt aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen aktuell bei mindestens drei Jahren. Sofern im Rahmen des Antragsprozesses auch eine Namenserklärung erforderlich ist, wird die Namensführung unabhängig von der Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister nach etwa zwei bis drei Monaten vom Standesamt I in Berlin bestätigt. Sobald die Namensführung bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die deutsche Botschaft erhebt für die im Rahmen des Antrags erforderlichen Amtshandlungen Gebühren nach der „Besonderen Gebührenverordnung AA – AABGebV“:

  • Unterschriftsbeglaubigung für beide Eheleute (pauschal 79,57 Euro),
  • Beglaubigung von Kopien (pauschal 24,26 Euro) sowie
  • ggf. Legalisation von Urkunden (29,40 Euro pro Urkunde).

Die Gebühren sind ausschließlich zahlbar in Tunesischen Dinar gemäß aktuellem Zahlstellenkurs der Botschaft.

Darüber hinaus fallen beim deutschen Standesamt Gebühren an, die nach entsprechender Aufforderung per Überweisung direkt an das Standesamt zu entrichten sind und die je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, variieren können. Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 25 und 100 Euro für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister sowie für jede bestellte Ausfertigung der Eheurkunde bis zu 15 Euro.

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