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Eheschließung

Woman's hand with wedding ring held by a man's hand

Wedding, © colourbox

28.08.2023 - Artikel

Eheschließung in Tunesien

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten bzw. vor zwei Notaren erfolgen.

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen oder Ihrem/r tunesischen Verlobten nur das zuständige tunesische Standesamt bzw. die Notare, vor denen die Ehe geschlossen werden soll, erteilen.

Tunesische Standesämter / Notare verlangen von der/dem deutschen Verlobten üblicherweise folgende Unterlagen:

  • Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes in Deutschland sowie eine ergänzende französischsprachige Bescheinigung der Deutschen Botschaft Tunis (s.u.).
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung
  • Geburtsurkunde neueren Datums mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung
  • Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität
  • manche Standesämter verlangen ein von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
  • soweit zutreffend: Heirats- und Scheidungsurkunden von Vorehen mit einer von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigten französischen Übersetzung.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt (am jetzigen oder letzten inländischen Wohnsitz) ausgestellt werden.

Rechtsverbindliche Auskunft über die vorzulegenden Unterlagen kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen, nicht jedoch die Botschaft Tunis.

Folgende Unterlagen sind zur Beschaffung des Ehefähigkeitszeugnisses üblicherweise erforderlich:

Deutsche/r Verlobte/r:

  • Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass oder ein anderer Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • soweit zutreffend: Heirats- und Scheidungsurkunden von Vorehen, ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde

Tunesische/r Verlobte/r:

  • von der Deutschen Botschaft Tunis legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit deutscher Übersetzung
  • von der Deutschen Botschaft legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit deutscher Übersetzung
  • von der Deutschen Botschft Tunis legalisierte Ledigkeitsbescheinigung (Certificat de célibat) mit deutscher Übersetzung
  • von der Deutschen Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses
  • soweit zutreffend: von der Deutschen Botschaft Tunis legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden von Vorehen, ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde, mit deutscher Übersetzung

Bitte beachten Sie die Informationen der Botschaft zur Legalisation tunesischer Urkunden. Zudem finden Sie hier eine Liste mit Kontaktdaten von Übersetzern.

Üblicherweise ist für die Eheschließung in Tunesien zusätzlich eine französischsprachige Bescheinigung der Botschaft Tunis zum Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Diese kann ohne gesonderte Terminvereinbarung von Montag bis Freitag zwischen 8 und 10 Uhr beantragt werden. Vorgelegt werden müssen das vom deutschen Standesamt ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis im Original sowie ein Ausweisdokument. Falls eine andere Person als die im Ehefähigkeitszeugnis eingetragenen Verlobten bei der Botschaft vorsprechen soll, benötigt diese zusätzlich eine formlose Vollmacht sowie eine Ausweiskopie eines der Verlobten

Die Abholung erfolgt am selben Arbeitstag montags bis donnerstags um 15 Uhr, freitags um 12 Uhr. Die Vorlage des Originals des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ist erforderlich, die Gebühr beträgt 34,07 Euro, zu zahlen ausschließlich in Tunesischen Dinar.

Eheschließung in Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muss deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben oben genannten Unterlagen vorlegen.

Rechtsverbindliche Auskunft zu den benötigten Unterlagen kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt selbst erteilen, nicht jedoch die Deutsche Botschaft in Tunis.

Bei einer Eheschließung in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb von 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat in Deutschland anzuzeigen.

Übersetzungen können von einem staatlich anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigt werden. Informationen zu Übersetzern in Tunesien finden Sie hier. Übersetzungen von tunesischen Urkunden sollten nach erfolgter Legalisation erfolgen.

Hinweis:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.

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Eintragung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister

Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann gemäß § 34 PStG die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Welches Standesamt ist zuständig und wo kann der Antrag eingereicht werden?

Zuständig für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages ist grundsätzlich das Standesamt am letzten Wohnort eines Ehegatten in Deutschland. Falls beide Eheleute noch nie in Deutschland wohnhaft waren, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei dauerhaftem Wohnsitz in Tunesien können Sie den Antrag bei der deutschen Botschaft Tunis einreichen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Bei der Registrierung einer Auslandseheschließung im deutschen Eheregister sind sämtliche Angaben im Antrag durch die Vorlage der entsprechenden Personenstandsurkunden im Original nachzuweisen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültige Reisepässe der Eheleute
  • Geburtsurkunden der Eheleute (bei tunesischen Geburtsurkunden muss die französischsprachige Version eingereicht werden)
  • Heiratsurkunde der Ehepaare
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes oder Meldebescheinigung, falls die Eheleute in Deutschland gemeldet sind.
  • Ggfls. Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Geburtsurkunden und Passkopien von deutschen Großeltern, Einbürgerungsurkunde etc.
  • Bei Vorehen der Eheleute: Scheidungsurteile; deutsche Staatsangehörige müssen ein tunesisches Scheidungsurteil in Deutschland anerkennen lassen, nähere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass alle tunesischen Urkunden mit einem Legalisationsvermerk versehen werden müssen und mit deutscher Übersetzung vorzulegen sind. Weitere Informationen zur Legalisation tunesischer Urkunden finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Tunis.

Wie lange dauert es, bis die Heiratsurkunde ausgestellt wird?

Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Standesamt ab und ist insofern von Ort zu Ort unterschiedlich. Grundsätzlich ist von einer Bearbeitungsdauer von mind. drei Monaten auszugehen.

Die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin liegt aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen aktuell bei mindestens drei Jahren. Sofern im Rahmen des Antragsprozesses auch eine Namenserklärung erforderlich ist, wird die Namensführung unabhängig von der Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister nach etwa zwei bis drei Monaten vom Standesamt I in Berlin bestätigt. Sobald die Namensführung bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die deutsche Botschaft erhebt für die im Rahmen des Antrags erforderlichen Amtshandlungen Gebühren nach der „Besonderen Gebührenverordnung AA – AABGebV“:

  • Unterschriftsbeglaubigung für beide Eheleute (pauschal 79,57 Euro),
  • Beglaubigung von Kopien (pauschal 31,12 Euro) sowie
  • ggf. Legalisation von Urkunden (25,75 Euro pro Urkunde).

Die Gebühren sind ausschließlich zahlbar in Tunesischen Dinar gemäß aktuellem Zahlstellenkurs der Botschaft.

Darüber hinaus fallen beim deutschen Standesamt Gebühren an, die nach entsprechender Aufforderung per Überweisung direkt an das Standesamt zu entrichten sind und die je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, variieren können. Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 25 und 100 Euro für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister sowie für jede bestellte Ausfertigung der Eheurkunde bis zu 15 Euro.

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