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Merkblatt Legalisation tunesischer Urkunden

29.02.2024 - Artikel

Tunesische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Die Legalisation tunesischer Urkunden kann ausschließlich von der Deutschen Botschaft Tunis vorgenommen werden.


1. Ablauf einer Legalisation


Bevor die Deutsche Botschaft eine tunesische Urkunde legalisieren kann, müssen bei folgenden Behörden Vor- und Überbeglaubigungen eingeholt werden:

Urkunden der Standesämter und sonstiger Verwaltungsbehörden:

  1. Vorbeglaubigung durch das für die Ausstellung der Urkunde zuständige tunesische Gouvernorat. Eine Übersicht über die Adressen der jeweiligen Verwaltungssitze der Gouvernorate, der Ministerien sowie TLScontact -inkl. Link zu Google Maps- finden Sie hier.
  2. Überbeglaubigung durch das tunesische Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères / Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: +216 71 8475 00, +216 71 847 010)

Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse):

  1. Vorbeglaubigung durch das zuständige tunesische Gericht
  2. Vorbeglaubigung durch das tunesische Justizministerium (Ministère de la Justice, Bd. Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah, Tel.: 71-561.440)
  3. Überbeglaubigung durch das tunesische Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères / Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.: +216 71 847 500, +216 71 847 010)

Zum Aufgabenumfang der Botschaft gehört es nicht, Urkunden zu beschaffen oder Vor- und Überbeglaubigungen einzuholen. Dies muss vom Urkundeninhaber bzw. über eine von ihm beauftragte Person, ggf. einen Rechtsanwalt, erledigt werden. Eine unverbindliche Anwaltsliste steht auf der Website der Deutschen Botschaft Tunis zur Verfügung.

Terminvereinbarung:
Anschließend kann die Legalisation durch die Deutsche Botschaft Tunis beantragt werden. Der Antrag muss beim externen Dienstleister der Botschaft, TLScontact, eingereicht werden. Informationen zum dortigen Verfahren sowie zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Website von TLScontact.

Bevollmächtigung Dritter:
Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person persönlich bei TLScontact eingereicht werden. Bevollmächtigte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine schriftliche und signierte formlose Vollmacht der/des Urkundeninhabers/-in auf Deutsch oder Französisch (die Unterschrift muss nicht von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein)
  • eine Kopie des Passes bzw. Personalausweises des Urkundeninhabers mit dessen Unterschrift

Bei Zweifeln an der Echtheit der Vollmacht oder Unterschrift kann die Beglaubigung der Unterschrift nachgefordert werden.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Eine Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.
  • Pro Person und Termin können maximal fünf Dokumente bzw. Dokumentenstapel mit jeweils maximal zehn Seiten zur Legalisation und Beglaubigung eingereicht werden.
  • Die tunesischen Urkunden müssen im arabisch- oder französischsprachigen Original vorgelegt werden (Kopien können nicht legalisiert werden).
  • Der Stempel zur Überbeglaubigung des tunesischen Außenministeriums muss in französischer Sprache gehalten sein.

  • Deutsche Übersetzungen der Urkunden müssen bei Beantragung der Legalisation nicht vorgelegt werden.
  • Urkunden, die mit einer automatisierten Unterschrift erstellt wurden, können nur dann legalisiert werden, wenn zunächst entweder die handschriftliche Unterschrift nachgeholt oder das Dokument von der ausstellenden Behörde manuell beglaubigt wurde. Mit „automatisierter Unterschrift“ sind keine QR-Codes gemeint. Zu QR-Codes finden Sie treffende Informationen ebenfalls auf dieser Seite.
  • Tunesische schulische und akademische Urkunden (Abiturzeugnisse und zugehörige Notenaufstellungen sowie Hochschulabschlüsse und zugehörige Notenaufstellungen) werden von der Deutschen Botschaft Tunis ab 01.10.2023 wieder legalisiert. Sonstige Schul- oder Studienbescheinigungen werden nicht legalisiert, da es sich bei ihnen um keine Urkunden handelt.

2. Gebühren


Für die Legalisation werden von der Botschaft Gebühren nach der „Besonderen Gebührenverordnung AA – AABGebV“ erhoben. Die pauschale Gebühr für Legalisationen beträgt 31,12 Euro pro Dokument (unabhängig vom Gegenstand der Urkunde), zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Zusätzlich muss bei Abgabe der Dokumente beim externen Dienstleister TLScontact eine Servicegebühr entrichtet werden. Diese ist nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der o. g. Website von TLScontact.


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