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Namenserklärungen in der Ehe
Ehename © pixabay
Namenserklärungen in der Ehe
Der Name eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch die Eheschließung. Bei der Eheschließung in Tunesien kann kein Ehename bestimmt werden, da das tunesische Recht keinen Ehenamen kennt. Es ist allerdings nach deutschem Recht möglich, nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen. Wird die Ehe geschieden oder verstirbt ein Ehegatte, ändert sich an der Namensführung kraft Gesetzes nichts, kann aber auf Wunsch geändert werden. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zum deutschen Namensrecht.
Bitte beachten Sie, dass eine solche Namensführung keine Auswirkungen auf den tunesischen Rechtsbereich hat. Dies hat zur Folge, dass bei Personen, die die deutsche und tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, im deutschen Reisepass ein anderer Familienname eingetragen ist als im tunesischen Reisepass (sog. „hinkende Namensführung“), was zu praktischen Schwierigkeiten führen kann.
Die Namenserklärung kann bei der Botschaft abgegeben werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten: (+216) 71.143.225, Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr). Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten ist üblicherweise erforderlich. Falls einer der Ehegatten in Deutschland lebt, ist es in Absprache mit dem Standesamt an dessen Wohnort grundsätzlich auch möglich, dass der in Deutschland lebende Ehegatte die Erklärung beim deutschen Standesamt und der in Tunesien lebende Ehegatte die Erklärung bei der Botschaft abgibt. Falls geplant ist, dass der in Tunesien lebende Ehegatte zeitnah nach Deutschland nachzieht, sollte die Namenserklärung anschließend gemeinsam in Deutschland abgegeben werden. Eine Abgabe bei der Botschaft ist dann nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Die Namenserklärung wird von der Botschaft an das zuständige Standesamt übersandt, wo sie erst mit Zugang wirksam wird.
Für die Namenserklärung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Ausgefülltes Antragsformular gemeinsame Erklärung ODER einseitige Erklärung
- Reisepässe beider Ehegatten
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
- Heiratsurkunde(n) (tunesische Urkunden müssen legalisiert sein)
- ggf. Bescheinigung über Namensführung, falls diese vom Geburtsnamen abweicht
- Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes oder Meldebescheinigung, falls die Ehegatten in Deutschland gemeldet sind
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Geburtsurkunden und Passkopien von deutschen Vorfahren, Einbürgerungsurkunde etc.
- Bei Vorehen der Ehegatten: Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk; deutsche Staatsangehörige müssen ein tunesisches Scheidungsurteil in Deutschland anerkennen lassen, nähere Informationen finden Sie hier.
- ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Legalisation tunesischer Urkunden
Liste mit Kontaktdaten von Übersetzern
Gebühren
Die deutsche Botschaft erhebt für die im Rahmen des Antrags erforderlichen Amtshandlungen Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung AA – AABGebV:
- Unterschriftsbeglaubigung für beide Eheleute (pauschal 85 EUR),
- Beglaubigung von Kopien (pauschal 27 EUR)
Die Gebühren müssen bar in TND nach dem aktuellem Zahlstellenkurs der Botschaft gezahlt werden. Bitte bringen Sie ausreichend Bargeld mit.
Darüber hinaus fallen beim deutschen Standesamt Gebühren an, die je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, variieren können und die nach entsprechender Aufforderung per Überweisung direkt an das Standesamt zu entrichten sind. Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 25 und 100 EUR für die Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister sowie für jede bestellte Ausfertigung der Eheurkunde bis zu 15 EUR.