Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Namenserklärungen für Kinder
Kindername, © pixabay
Namenserklärungen für Kinder
Die Abgabe einer Namenserklärung ist u.a. dann notwendig, wenn die Eltern miteinander verheiratet oder gemeinsam sorgeberechtigt sind und keinen für den deutschen Rechtsbereich wirksam bestimmten gemeinsamen Ehenamen führen. Bei Eheschließung in Tunesien ohne Abgabe weiterer Erklärungen der Eheleute gegenüber der Botschaft oder einem deutschen Standesamt führen die Eheleute grundsätzlich keinen gemeinsamen Ehenamen.
Die Namenserklärung kann bei der Botschaft abgegeben werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten: (+216) 71.143.225, Montag bis Mittwoch 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr). Die gemeinsame Vorsprache beider Eltern ist erforderlich. Die Namenserklärung wird von der Botschaft an das zuständige Standesamt übersandt, wo sie erst mit Zugang wirksam wird.
Für die Namenserklärung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepässe beider Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes oder Meldebescheinigung, falls die Eltern oder das Kind in Deutschland gemeldet sind
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung; waren die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet und ist bislang keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt, informieren Sie sich bitte bei telefonischer Terminvereinbarung über die in diesem Fall vorzulegenden Unterlagen
- ggf. Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Geburtsurkunden und Passkopien von deutschen Großeltern, Einbürgerungsurkunde etc.
- Bei Vorehen der Eltern: Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk; deutsche Staatsangehörige müssen ein tunesisches Scheidungsurteil in Deutschland anerkennen lassen, nähere Informationen finden Sie hier.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Legalisation tunesischer Urkunden
Liste mit Kontaktdaten von Übersetzern
Gebühren
Die Botschaft erhebt Gebühren für die im Rahmen der Namenserklärung erforderlichen Unterschriftsbeglaubigungen (79,57 Euro), für die Beglaubigung der an das Standesamt zu übersendenden Kopien (24,26 Euro) sowie für die Legalisation von Urkunden (29,40 Euro pro Urkunde). Die Gebühren sind zahlbar in Tunesischen Dinar gemäß aktuellem Zahlstellenkurs der Botschaft.
Darüber hinaus fallen beim deutschen Standesamt Gebühren an, die nach entsprechender Aufforderung per Überweisung direkt an das Standesamt zu entrichten sind und die je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, variieren können.