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Kindernachzug

12.01.2023 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Die Visumbeantragung Minderjähriger muss ausschließlich in Begleitung eines oder beider Sorgeberechtigten, oder durch einen durch beide Sorgeberechtigte bevollmächtigten Dritten erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien (ausschließlich A4) vorzulegen.

Tunesische Dokumente müssen durch die zuständige Bezirksregierung, das tunesische Außenministerium beglaubigt und die Botschaft legalisiert werden und ins Deutsche übersetzt sein

  • vollständig ausgefülltes VIDEX-Antragsformular einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Für Kinder ab 16 Jahren: Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Alle Ausnahmen hiervon sind in § 32 AufenthG geregelt.
  • Falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennung (gültig in Deutschland) und falls zutreffend: Nachweis über die Ausübung der elterlichen Sorge
  • Falls es nur einen Sorgeberechtigten gibt, Sorgerechtsurteil oder die Sterbeurkunde
  • Passkopien beider Elternteile des Kindes
  • Falls zutreffend: Schriftliche und unterschriebene Zustimmung für die Visumbeantragung und dauerhaften Ausreise zur Familienzusammenführung nach Deutschland des in Tunesien verbleibenden Elternteils, beglaubigt von der örtlichen Municipalité in Tunesien
  • gezeichnetes Einverständnis des in Deutschland lebenden Elternteils zur Visumbeantragung und dauerhaften Ausreise zur Familienzusammenführung nach Deutschland
  • Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung in Deutschland für mind. 90 Tage ab Einreise, dies kann in Fällen des Familiennachzugs auch nachgereicht werden.

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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