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Visum für Wissenschaftler / Forscher / Gastwissenschaftler

11.11.2024 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Dokumente die nicht in französischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 3 biometrische Passfotos
  • Nachweis der erforderlichen akademischen Qualifikation, legalisiert durch die zuständigen tunesischen Ministerien
  • Einladungsschreiben der Universität / Forschungseinrichtung in Deutschland oder
  • Forschungsvertrag oder
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung durch monatlich mindestens 1.027 EUR netto
  • Nachweis einer Krankenversicherung für den Zeitraum zwischen Einreise nach Deutschland und Arbeitsbeginn

Ehegatten und minderjährige Kinder, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates haben, müssen eigene Visumanträge stellen. Jeder Antragsteller muss persönlich vorsprechen und muss zusätzlich zu den genannten Unterlagen noch die Heirats- und Geburtsurkunde in legalisierter Form vorlegen.


Die Anträge von Minderjährigen müssen von beiden Elternteilen unterschrieben werden, wenn sie gemeinsam die elterliche Sorge ausüben.


Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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