Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Studium
Die Antragstellung bei TLScontact muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Antragsunterlagen bei Antragstellung über den Dienstleister TLScontact nicht geheftet oder geklammert sind.
- Antragsformular (Videx) einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- 3 biometrische Passfotos
- Motivationsschreiben
- Unbedingter Zulassungsbescheid der Hochschule in Deutschland
- Nachweis von Sprachkenntnissen
- Unterrichtssprache Deutsch: DSH oder TestDaF
- Unterrichtssprache Englisch: IELTS, TOEFL oder anderes.
- Ausnahmen
- Abiturzeugnis (Diplôme du baccalauréat), beglaubigt durch das tunesische Bildungsministerium und das tunesische Außenministerium
- sofern vorhanden: Hochschulzeugnis (Diplôme universitaire), beglaubigt durch das tunesische Hochschulministerium und das tunesische Außenministerium
- Finanzierungsnachweis
- für das erste Jahr des Studienaufenthalts im Bundesgebiet muss ein Betrag von 11.904,00 Euro (992,00 Euro pro Monat) durch folgende Optionen nachgewiesen werden:
- Sperrkonto in Deutschland (mehr dazu unter folgendem Link) oder
- Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG abgegeben von einer in Deutschland ansässigen Person ( mehr dazu hier)
- für das erste Jahr des Studienaufenthalts im Bundesgebiet muss ein Betrag von 11.904,00 Euro (992,00 Euro pro Monat) durch folgende Optionen nachgewiesen werden:
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie sich als Student erst mit der Immatrikulation in Deutschland gesetzlich krankenversichern können. Erfolgt die Einreise bereits vor der Immatrikulation ist eine private Krankenversicherung für 90 Tage ab Einreise nachzuweisen.
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.