Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- biometrisches Passfoto
- Stipendienbescheid
- Bestätigung der aufnehmenden Hochschule in Deutschland
- Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes, die nicht auf 90 Tage Aufenthalt beschränkt ist
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.