Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Familiennachzug zum deutschen Kind
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- 3 biometrische Passfotos
- Geburtsurkunde des Kindes
Tunesische Dokumente müssen durch die zuständige Bezirksregierung, das tunesische Außenministerium beglaubigt und die Botschaft legalisiert werden und ins Deutsche übersetzt sein
Ggfls. Vaterschaftsanerkennung (gültig in Deutschland)und Ggfls. Bescheinigung über die Ausübung der elterlichen Sorge
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Kindes
- Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des Kindes
- Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung in Deutschland
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.