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Fachkräfte mit akademischer Ausbildung:
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
Antragsformular einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- Biometrisches Passfoto
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis der notwendigen Qualifikationen
- Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums, beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium (Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich)
- Nachweis der Anerkennung des tunesischen Hochschulabschlusses in Deutschland
Die Anerkennung des Hochschulabschlusses ist zwingende Voraussetzung, um Ihren Antrag annehmen zu können. Ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird, prüfen Sie hier.
Eine Kopie Ihres Rechercheergebnisses fügen Sie bitte dem Visumsantrag bei.
Bitte beachten Sie: Ihr Hochschulabschluss kann nur anerkannt werden, wenn sowohl die Hochschule als auch Ihr individueller Abschluss in Anabin verzeichnet sind. Ist das nicht der Fall, müssen Sie ein individuelles Zeugnisanerkennungsverfahren bei der ZAB einleiten.
- Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots
Wichtiger Hinweis: Als Arbeitgeber nutzen Sie hierfür bitte das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis