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Anpassungslehrgang bzw. Arbeitsaufnahme für Ärzte
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- biometrisches Passfoto
- Motivationsschreiben
- Defizitbescheid der für den Arbeitsort zuständigen Approbationsbehörde oder
- Approbation oder Berufsausübungserlaubnis der für den Arbeitsort zuständigen Approbationsbehörde
falls ein Defizitbescheid vorliegt:
- Vertrag über Teilnahme an einem Anpassungslehrgang bei einer zur Ausbildung berechtigten Stelle
- detaillierter Ausbildungsplan der Anpassungsmaßnahme
- Ggfs. Nachweis der Anmeldung an einem zertifizierten Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Ärztekammer und ggfs. Nachweis bereits in Tunesien erworbener Deutschkenntnisse
falls ein Approbation oder Berufsausübungserlaubnis vorliegt:
- Arbeitsvertrag
- Hochschulzeugnis (Diplôme universitaire), legalisiert durch die tunesischen Ministerien
- Krankenversicherungsnachweis für den Zeitraum ab Einreise bis zur Arbeitsaufnahme
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.