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Aufnahme einer Berufsausbildung
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- biometrisches Passfoto
- Motivationsschreiben
- Das Motivationsschreiben sollte Auskunft darüber geben, warum Sie eine Ausbildung in dem Beruf anstreben.
- Lebenslauf
- Nachweis über die geplante Ausbildung
- Ausbildungsvertrag ausgestellt durch einen zur Berufsausbildung berechtigten Arbeitgeber und
- Berufsschulvertrag/Schulplatzvormerkung/Anmeldebestätigung bei der Berufsschule (nicht notwendig bei IHK-Ausbildungen) und
- falls erforderlich, Registrierung bei der IHK (z.B. Hotelfachberufe)
- Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch Zertifikat eines Instituts, dass von einem zur Abnahme von Prüfungen nach den Kriterien des ALTE zugelassen ist, derzeit: Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, TestDaF
- tun. Schulzeugnis, beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium;
- Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich
- sofern vorhanden: Hochschulzeugnis (Diplôme universitaire), beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium;
- Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich
- Finanzierungsnachweis über mind. 771,00 EUR netto/Monat oder 927,00 EUR brutto/Monat (im Regelfall durch die Ausbildungsvergütung, Fehlbeträge können durch deutsches Sperrkonto (monatlicher Fehlbetrag x12 oder Verpflichtungserklärung ausgeglichen werden)
- Krankenversicherungsnachweis für den Zeitraum zwischen Einreise und Beginn der Ausbildung
Sonderfall vorheriger Sprachkurs: Beachten Sie, dass bei einem der Ausbildung vorgelagerten Sprachkurs Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, mindestens auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch Zertifikat eines Instituts, dass von einem zur Abnahme von Prüfungen nach den Kriterien des ALTE zugelassen ist, derzeit: Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, ECL, TestDaF. Ein Nachweis über die Entrichtung der Kursgebühr ist vorzulegen.
Für die Zeit des Sprachkurses ist die Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 853,00 EUR/Monat nachzuweisen
(Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.