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Au pair
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- 3 biometrische Passfotos
- Motivationsschreiben, aus dem der Reisezweck hervorgeht
- Au-pair-Vertrag, der von beiden Seiten unterschrieben ist und folgende Informationen enthält:
- genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
- allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au pair
- Vereinbarung über Taschengeld von monatlich 280,00 Euro
- Verpflichtung der Gasteltern, das Au pair auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern
- Verpflichtung der Gasteltern, die Teilnahme an Deutschkursen mit 50,00 Euro monatlich zu unterstützen
- Vereinbarung über die Arbeitszeit:
- maximal 6 Stunden täglich
- maximal 30 Stunden wöchentlich
- mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat
- Fragebogen für die Gastfamilie
- Pass-/Personalausweiskopien der Gasteltern
- Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
- Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder Zertifikat eines Instituts, dass von einem zur Abnahme von Prüfungen nach den Kriterien des ALTE zugelassen ist
Allgemeine Voraussetzungen:
- Der oder die Antragstellende ist älter als 18 und jünger als 27 Jahre.
- In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen.
- Ein Erwachsener in der Gastfamilie muss die Staatsangehörigkeit oder die eines EU/EWR-Mitgliedstaates oder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Der oder die Antragstellende darf nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.
- Der oder die Antragstellende hat sich noch nicht über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufgehalten.
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.