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Anpassungslehrgang bzw. Arbeitsaufnahme für Pflegefachkräfte
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
- Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
- biometrisches Passfoto
- Motivationsschreiben
- Defizitbescheid bei teilweiser Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation der für den Arbeitsort zuständigen Anerkennungsstelle oder Anerkennungsbescheid bei vollständiger Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation durch die für den Arbeitsort zuständigen Gesundheitsbehörde
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber (ersetzt den Arbeitsvertrag)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch Zertifikat eines Instituts, das zur Abnahme von Prüfungen nach den Kriterien der ALTE zugelassen ist; derzeit: ELC, Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, TestDaF (Es sei denn, dass der Arbeitgeber/ die Schule ein höheres Sprachniveau verlangt).
Es werden in der Regel nur Zertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht viel länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. - Hochschulzeugnis (Diplôme universitaire), beglaubigt durch das tunesische Bildungsministerium und tunesische Außenministerium durch die tunesischen Ministerien (Hinweis: bitte fügen Sie dem Antrag keine Notenauszüge bei)
- Krankenversicherungsnachweis für den Zeitraum zwischen Einreise und Arbeitsaufnahme
falls ein Defizitbescheid vorliegt:
- Zusatzblatt A „Erklärung durch den Arbeitgeber“ zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens
Variante Anpassungslehrgang
- Ausbildungsplan mit Beginn/Ende/Inhalten der Maßnahme entsprechend den Vorgaben des Defizitbescheids
- Anschlussarbeitsvertrag für die Beschäftigung nach erfolgreichem Bestehen der Anpassungsmaßnahme
oder
Variante Kenntnisprüfung
- Bestätigung der Anmeldung zur Kenntnisprüfung
- Anschlussarbeitsvertrag für die Beschäftigung nach erfolgreichem Bestehen der Kenntnisprüfung
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.