Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Forschung / Studien
Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Dokumente die nicht in französischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden
- 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig)
und
Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers - 2 biometrische Passfotos
- Motivationsschreiben, aus dem der Reisezweck hervorgeht
- Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum
- Einladungsschreiben der Universität in Deutschland, aus der der Zweck und die Finanzierung des Aufenthaltes hervorgehen.
- Entsendungsschreiben der Universität in Tunesien
- Diplom oder Immatrikulationsbescheinigung
- Unterkunftsnachweis in Deutschland
- Sofern weder die einladende Universität in Deutschland noch die tunesische Seite die Kosten tragen: Nachweis der Finanzierung durch den Antragsteller:
- Kontoauszüge des Antragstellers der letzten drei Monate
oder - Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
und - Nachweis über Devisentausch
- Kontoauszüge des Antragstellers der letzten drei Monate
- Nachweis zum Personenstand des Antragstellers
- Geburtsurkunde des Antragstellers und der Kinder / Sterbeurkunde des Ehegatten, sofern zutreffend
- Flugbuchung, falls vorhanden
- Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.