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Medizinische Behandlung

03.03.2023 - Artikel

Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Dokumente die nicht in französischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig)
    und
    Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 2 biometrische PassfotoS
  • Motivationsschreiben, aus dem der Reisezweck hervorgeht
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum
  • bei Angestellten: Bescheinigung des Arbeitgebers über den genehmigten Urlaub
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes in Tunesien, aus der die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung in Deutschland hervorgeht
  • Terminbestätigung des Arztes in Deutschland
  • Kostenvoranschlag und Zahlungsbeleg
  • sofern vorhanden: Schriftverkehr zwischen den behandelnden Ärzten
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers:
    • Kontoauszüge des Antragstellers der letzten drei Monate
      und

      bei Angestellten:
    • Lohn- und Gehaltsmitteilungen der letzten drei Monate
    • CNSS

      bei Selbständigen:
    • Nachweis der Gründung der Firma, Auszug aus dem Journal Officiel de la République Tunisienne (JORT), Kopien des letzten Steuerbescheids
  • Nachweis zum Personenstand des Antragstellers
  • Geburtsurkunde des Antragstellers und der Kinder / Sterbeurkunde des Ehegatten, sofern zutreffend
  • Flugreservierung
  • Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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