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Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Dokumente die nicht in französischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
- 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig)
und
Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers - 2 biometrische Passfotos
- Motivationsschreiben, aus dem der Reisezweck hervorgeht
- Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum
- Einladungsschreiben der Firma mit Sitz in Deutschland, aus dem sich
- die gemeinsamen Geschäftsbeziehungen
und - die Dauer des geplanten Aufenthaltes ergeben.
Das Einladungsschreiben kann auch eine Verpflichtung der einladenden Fima nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthalten.
- die gemeinsamen Geschäftsbeziehungen
- Unterkunftsnachweis in Deutschland
- Handelsregisterauszug für die tunesische Firma
- Kontoauszüge der tunesischen Firma für die letzten drei Monate
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers:
- Kontoauszüge des Antragstellers der letzten drei Monate
und
bei Angestellten: - Lohn- oder Gehaltsmitteilungen der letzten drei Monate
- CNSS
bei Selbständigen: - Nachweis der Gründung der Firma, Auszug aus dem Journal Officiel de la République Tunisienne (JORT), Kopien des letzten Steuerbescheides
- Kontoauszüge des Antragstellers der letzten drei Monate
- Nachweis zum Personenstand des Antragstellers
- Geburtsurkunde des Antragstellers und der Kinder / Sterbeurkunde des Ehegatten, sofern zutreffend
- Flugreservierung
- Kopien früherer Schengenvisa, falls vorhanden
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.