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03.03.2023 - Artikel

Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Dokumente die nicht in französischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (mind. 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig)
    und
    Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 2 biometrische Passfotos
  • Motivationsschreiben aus dem Reisezweck und –ablauf hervorgeht
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum
  • Finanzierungsnachweis:
    • Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer in Deutschland wohnenden Person.
      Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muss von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein.
      Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
      oder
    • Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur Erläuterung des Reisezwecks
      und
    • Nachweis über Devisentausch
  • Arbeits- oder Schulbescheinigung
  • Nachweise, wie der Lebensunterhalt in Tunesien bestritten wird, z.B. durch
    • Lohn- oder Gehaltsmitteilungen der letzten drei Monate
    • Kontoauszüge des Antragstellers der letzten drei Monate
    • Rentenbescheinigung
  • Nachweis zum Zweck der Reise:
    Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten), ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.
    Ggf.. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie tatsächlich besuchen (falls nicht identisch mit dem Verpflichtungsgeber)
  • Flugreservierung
  • falls vorhanden, Kopien von früheren Schengenvisa
  • Nur für Minderjährige:
    Reisegenehmigung beider Elternteile (mit Unterschriftsbeglaubigung).

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung durch die Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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