Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Studienvorbereitender Sprachkurs + anschließendes Studium

06.07.2023 - Artikel

Die Antragstellung bei TLScontact muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • Antragsformular (VIDEX) einschließlich Belehrungen nach §54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 3 biometrische Passfotos
  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Anmeldebestätigung zu einem studienvorbereitendem Deutschkurs bei einer Sprachschule in Deutschland (mindestens 20 Stunden Unterricht pro Woche) Achtung: das Kursniveau des beabsichtigten Sprachkurses muss auf das bisher erreichte Niveau folgen. Eine bloße Teilnahmebestätigung gilt in der Regel nicht als erreichtes Niveau. Ein Überspringen einer Stufe führt in der Regel zu einem Plausibilitätsmangel Ihres Antrages, was sich negativ auf die Entscheidung auswirken kann. Bitte räumen Sie der Visastelle und den Ausländerbehörden auch ausreichend Zeit für die Bearbeitung der zahlreichen Anträge ein. Ihr Sprachkursbeginn sollte frühestens zwei Monate nach Einreichung Ihres Visumantrages stattfinden.
  • Nachweis bisher erworbener Deutschkenntnisse, mindestens Niveau A2 (akzeptiert werden Zertifikate ALTE-zertifzierter Sprachtester: ECL, Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, TestDaF)
  • Bedingter Zulassungsbescheid der Hochschule in Deutschland oder
  • Bewerberbestätigung oder entsprechende Korrespondenz mit einer Hochschule
  • Abiturzeugnis (Diplôme du baccalauréat), beglaubigt durch die tunesischen Ministerien
  • falls vorhanden: Hochschulzeugnis (Diplôme universitaire), beglaubigt durch die tunesischen Ministerien und Auszug der Noten
  • Finanzierungsnachweis
    • für das erste Jahr des Aufenthalts im Bundesgebiet muss ein Betrag von 11.208,00 Euro durch folgende Optionen nachgewiesen werden:
      • Sperrkonto in Deutschland ( Mehr dazu finden Sie hier) oder
      • Verpflichtungserklärung

        gem. §§ 66-68 AufenthG abgegeben von einer in Deutschland ansässigen Person ( Mehr dazu finden Sie hier)

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie sich als Student erst mit der Immatrikulation in Deutschland gesetzlich krankenversichern können. Erfolgt die Einreise bereits vor der Immatrikulation ist eine private Krankenversicherung nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für Personen, die einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen wollen. Ein Nachweis für den privaten Krankenversicherungsschutz ist in diesem Fall für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 6 Monate) erforderlich. Versicherungen mit Dauern von einem Jahr, aber Beschränkung auf 90 Tage Aufenthalt, sind hierfür nicht geeignet, da diese für mehrere Kurzzeitaufenthalte bestimmt sind. Die Versicherung darf daher nicht auf 90 Tage Aufenthalt beschränkt sein.


Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

nach oben