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Ausbildungsplatzsuche

09.02.2021 - Artikel

Bitte beachten Sie, das Höchstalter für ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche beträgt 25 Jahre.

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • biometrisches Passfoto
  • Motivationsschreiben aus dem der Ablauf der Ausbildungsplatzsuche hervorgeht, welche Ausbildungsstellen Sie interessieren, wo Sie sich bewerben wollen, wo Sie sich aufhalten werden
  • Lebenslauf
  • Tun. Baccalaureat (oder anderer Abschluss m. Hochschulzugangsberechtigung), beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium
    • Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich
  • Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch Zertifikat eines Instituts, dass von einem zur Abnahme von Prüfungen nach den Kriterien des ALTE zugelassen ist, derzeit: ECL, Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, TestDaF
  • Nachweis der Finanzierung ´

    • deutsches Sperrkonto 947,00 EUR/Monat
    • Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG
  • Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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