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Arbeitsplatzsuche Hochschulabsolventen

09.02.2021 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.


  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • 3 biometrische Passfotos
  • Motivationsschreiben aus dem der Ablauf der Arbeitsplatzsuche hervorgeht, welche Arbeitsstellen Sie interessieren, wo Sie sich bewerben wollen, wo Sie sich aufhalten werden
  • Lebenslauf
  • Nachweis der notwendigen Qualifikationen
    • Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums, beglaubigt durch das tun. Bildungsministerium und überbeglaubigt durch das tun. Außenministerium. Hinweis: eine Legalisation des Zeugnisses durch die Deutsche Botschaft ist nicht erforderlich
    • Nachweis der Anerkennung des tunesischen Hochschulabschlusses in Deutschland

Die Anerkennung des Hochschulabschlusses ist zwingende Voraussetzung, um Ihren Antrag annehmen zu können. Ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird, prüfen Sie auf folgender Webseite ( ANABIN).

Eine Kopie Ihres Rechercheergebnisses fügen Sie bitte dem Visumsantrag bei.

Bitte beachten Sie: Ihr Hochschulabschluss kann nur anerkannt werden, wenn sowohl die Hochschule als auch Ihr individueller Abschluss in Anabin verzeichnet sind. Ist das nicht der Fall, müssen Sie ein individuelles Zeugnisanerkennungsverfahren bei der ZAB einleiten.

  • Sonderfall Ärzte:
    • Nachweis, dass Berufserlaubnis oder Approbation beantragt wurde
    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER eines ALTE-zertifizierten
    • Sprachtesters: ECL, Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, TestDaF
    • bei Approbation: Anmeldung zur Kenntnisprüfung
  • Nachweis der Finanzierung:
    • deutsches Sperrkonto 947,00 EUR/Monat
    • Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG
  • Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für den gesamten Zeitraum in Deutschland

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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