Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Freiwilligenaufenthalt

09.02.2021 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Alle geforderten Dokumente sind im Original und mit zwei gut lesbaren Kopien vorzulegen. Alle Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  • Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  • biometrisches Passfoto
  • Motivationsschreiben, mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst
  • Lebenslauf
  • Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu den unterschiedlichen Freiwilligendiensten*)

*) Hinweise zu den Freiwilligendiensten

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst einschließlich weltwärts Süd-Nord-Komponente:

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD):

Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der/s

Freiwilligen. Der/die Freiwillige erhält zudem zusätzlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 110,00 €.

Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Hinweis zum EFD: Sprachkenntnisse sind keine Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am EFD. Die aufnehmende Organisation unterstützt die/den Freiwillige/n beim Spracherwerb durch das von der EU-Kommission angebotene Online-Sprachlern-Tool (Online Linguistic Support) und ggf. durch separat angebotene Sprachkurse.

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungs- schutz für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des Freiwilligendienstes vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.


Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

nach oben