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Legalisationen, Beglaubigungen und Bescheinigungen
Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro © picture alliance / imageBROKER
Anträge auf
werden beim externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft Tunis, TLSContact, abgegeben. Nach der Antragsannahme erfolgt die Amtshandlung (Legalisation, Bescheinigung oder Beglaubigung) durch die Botschaft. Beim externen Dienstleister fallen separate Gebühren an. Bitte buchen Sie einen Termin über die Webseite von TLSContact.
Anträge auf
- Beglaubigung von Unterschriften und
- Bescheinigungen
werden hingegen direkt in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt. Hierzu können Sie montags bis freitags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr in der Botschaft vorsprechen; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Wichtig bei Unterschriftsbeglaubigungen ist, dass die Unterschrift vor dem Konsularbeamten erfolgen muss, d.h. Sie dürfen das Dokument nicht zu Hause unterschreiben. Alle Unterzeichnenden müssen sich durch ihren Reisepass ausweisen, auf dem die Unterschrift sichtbar ist.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.