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Legalisationen, Beglaubigungen und Bescheinigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Anträge für die
- Legalisation oder konsularische Bescheinigung tunesischer Urkunden und
- Beglaubigung von Kopien
können ausschließlich beim externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft Tunis, TLSContact, abgegeben werden. Die eigentliche Legalisation bzw. Beglaubigung erfolgt nach Annahme durch den Dienstleister weiterhin durch die Botschaft.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren bei TLScontact (auch zur Terminvereinbarung und den dort anfallenden Servicegebühren) finden Sie ebenfalls auf der Webseite von TLSContact.
Bitte beachten Sie auch folgende Merkblätter zu
Anträge auf
- Beglaubigung von Unterschriften und
- Bescheinigungen
werden direkt in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt. Hierzu können Sie montags bis freitags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr in der Botschaft vorsprechen; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Wichtig bei Unterschriftsbeglaubigungen ist, dass die Unterschrift vor dem Konsularbeamten erfolgen muss, d.h. Sie dürfen das Dokument nicht zu Hause unterschreiben. Alle Unterzeichnenden müssen sich durch ihren Reisepass ausweisen, auf dem die Unterschrift sichtbar ist.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.