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Legalisationen, Beglaubigungen und Bescheinigungen

Beglaubigung, © Photothek.de
Anträge für die
- Legalisation tunesischer Urkunden und
- Beglaubigung von Kopien
können ausschließlich bei dem externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft Tunis, TLScontact, abgegeben werden. Die eigentliche Legalisation bzw. Beglaubigung erfolgt nach Annahme durch den Dienstleister weiterhin durch die Botschaft.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren bei TLScontact (auch zur Terminvereinbarung und den dort anfallenden Servicegebühren) finden Sie .
Bitte beachten Sie auch folgende Merkblätter zu
Anträge auf
- Beglaubigung von Unterschriften und
- Bescheinigungen
werden direkt in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt. Hierzu können Sie montags bis freitags zwischen 8:00 und 10:00 Uhr in der Botschaft vorsprechen; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.