Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

09.02.2024 - Artikel

Rentenansprüche deutscher Staatsangehöriger

Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger eine Rente aus Deutschland beziehen und Fragen zur Fortzahlung Ihrer Rente im Ausland haben, so wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger in Deutschland. Informationen zur Besteuerung der Rente bei Auslandsaufenthalt des Rentenempfängers finden Sie unter : www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Rentenansprüche tunesischer Staatsangehöriger

Für tunesische Staatsangehörige, die nach Rückkehr nach Tunesien eine deutsche gesetzliche Rente beziehen, ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung Schwaben die zuständige Verbindungsstelle. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Dieselstr. 9

86145 Augsburg

Tel: 0049-821-500-0

Fax: 0049-821-500-1000

Webseite der Deutschen Rentenversicherung Schwaben

Lebensbescheinigungen

Lebensbescheinigungen können montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr, in der Konsularabteilung der Botschaft ausgestellt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, der Rentenempfänger muss persönlich vorsprechen.

Bitte bringen Sie außer dem Formular der Rentenversicherung auch Ihren Pass oder Personalausweis sowie Bargeld mit.

Lebensbescheinigungen mit Vordruck sind grundsätzlich gebührenpflichtig im Rahmen der Gebühr einer konsularischen Bescheinigung mit Vorlage. Ausnahmen von der Gebühr sind nur einschlägig, wenn sie vom deutschen Recht festgelegt sind.



nach oben