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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

25.07.2024 - Artikel

Rentenansprüche deutscher Staatsangehöriger

Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger eine Rente aus Deutschland beziehen und Fragen zur Fortzahlung Ihrer Rente im Ausland haben, so wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger in Deutschland. Informationen zur Besteuerung der Rente bei Auslandsaufenthalt des Rentenempfängers finden Sie unter : www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Rentenansprüche tunesischer Staatsangehöriger

Für tunesische Staatsangehörige, die nach Rückkehr nach Tunesien eine deutsche gesetzliche Rente beziehen, ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung Schwaben die zuständige Verbindungsstelle. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Dieselstr. 9

86145 Augsburg

Tel: 0049-821-500-0

Fax: 0049-821-500-1000

Webseite der Deutschen Rentenversicherung Schwaben

Lebensbescheinigungen

Der „Digitale Lebensnachweis“ bietet die Möglichkeit, papierlos einen Lebensnachweis mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen. Rentenberechtigte Personen weltweit erhalten mit dem Schreiben über die neue Rentenhöhe ab Juli 2024 und dem papiergebundenen Formblatt für die Lebensbescheinigung ein zusätzliches Schreiben zum digitalen Lebensnachweis. Dieses enthält unter anderem einen persönlichen QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone oder Tablet. Der QR-Code leitet direkt zum Identifikationsverfahren mit der POSTIDENT App weiter. Damit entfällt die Vorsprache bei der Botschaft.

Alternativ: Lebensbescheinigungen auf Vordrucken können weiterhin montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr, in der Konsularabteilung der Botschaft ausgestellt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, der Rentenempfänger muss persönlich vorsprechen.

Lebensbescheinigungen von der Botschaft auf Vordruck sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Ausnahmen von der Gebühr bestehen nur bei Trägern der allgemeinen Rentenversicherung, z.B. der Deutschen Rentenversicherung DRV.

Bitte bringen Sie mit:

  • Das vollständige Anschreiben der Rentenversicherung, (den Brief, den Sie jährlich erhalten), damit ersichtlich ist, ob die Bescheinigung gebührenbefreit ist
  • das Formular der Rentenversicherung für die konsularische Bescheinigung
  • Ihren Reisepass
  • sowie Bargeld in Höhe von 34,07 EUR in TND (Wechselkurs kann schwanken)



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