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Rente

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Rentenansprüche deutscher Staatsangehöriger
Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger eine Rente aus Deutschland beziehen und Fragen zur Fortzahlung Ihrer Rente im Ausland haben, so wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger in Deutschland. Informationen zur Besteuerung der Rente bei Auslandsaufenthalt des Rentenempfängers finden Sie unter : www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Rentenansprüche tunesischer Staatsangehöriger
Für tunesische Staatsangehörige, die nach Rückkehr nach Tunesien eine deutsche gesetzliche Rente beziehen, ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung Schwaben die zuständige Verbindungsstelle. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Dieselstr. 9
86145 Augsburg
Tel: 0049-821-500-0
Fax: 0049-821-500-1000
Webseite der Deutschen Rentenversicherung Schwaben
Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen können montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr, in der Konsularabteilung der Botschaft ausgestellt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, der Rentenempfänger muss persönlich vorsprechen. Die Bescheinigung wird für Empfänger einer gesetzlichen Rente kostenlos ausgestellt. Bitte bringen Sie außer dem Formular der Rentenversicherung auch Ihren Pass oder Personalausweis mit.