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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

16.02.2024 - Artikel

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

Erreichbarkeit in Notfällen

In Notfällen außerhalb der Bürozeiten:
Für außergewöhnliche Notfälle ist für deutsche Staatsangehörige ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Der Bereitschaftsdienst kann nach Dienstschluss und an Wochenenden erreicht werden. Die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes lautet: (+216) 98 305 090, auch per SMS erreichbar.
Der Bereitschaftsdienst beantwortet keine Visaanfragen.

Geldüberweisungen ins Ausland

Sämtliche Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Haftung für evtl. eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme von Western Union und Moneygram eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld in ca. 190 Länder zu transferieren.
Überweisungen von Deutschland aus sind über Western Union möglich bei:

  • allen Geschäftsstellen der ReiseBank AG an fast allen großen Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen bzw. Fährhäfen, meist 7 Tage in der Woche geöffnet, allerdings nicht rund um die Uhr, sondern in der Regel zwischen 08:00-20:00 Uhr.
  • Postämtern mit Postbank-Service (Western Union Service der Postbank). Die Postbank wickelt den Transfer nicht über die Reisebank ab, sondern direkt mit den Western Union-Agenten im betreffenden Land.
  • Nach Auskunft von Western Union steht die Funktion Giropay (Überweisung über Hausbank) bis auf weiteres aus technischen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

Auskünfte erteilt

  • die Hotline der ReiseBank unter Tel.: +49 (0)1805 225 822
  • der Internetservice der Reisebank unter www.reisebank.de
  • die Hotline der Postbank Saarbrücken (Western Union Service) unter Tel.: +49 (0)180-30 303 30

Überweisungsdauer
Nach Auskunft der ReiseBank AG sowie der Postbank ist der eingezahlte Betrag in der Regel nach wenigen Minuten weltweit abrufbar, bei Einzahlungen über andere Banken dauert es länger.
Gebühren sind gestaffelt nach dem Überweisungsbetrag
Die ReiseBank AG berechnet z. B.:

  • für 100 € Überweisungsbetrag - 14,50 € Gebühr
  • für 500 € Überweisungsbetrag - 30,00 € Gebühr
  • für 1000 € Überweisungsbetrag - 42,50 € Gebühr
  • für 3000 € Überweisungsbetrag - 116,50 € Gebühr

Auszahlungen

  • möglich bei über 225.000 Auszahlungsstellen der Western Union in ca. 195 Ländern; das Geld steht jeweils im ganzen Land zur Verfügung (Ausnahme: USA: hier muss Bundesstaat und Auszahlungsstadt angegeben werden). Einzahler bei der ReiseBank oder Postbank werden über mögliche Auszahlungsstellen informiert. Die Auszahlungsstellen können im Internet unter www.westernunion.com abgerufen werden.
  • Die Voraussetzungen für die Auszahlung sind unterschiedlich und richten sich nach den nationalen Bankbestimmungen der jeweiligen Länder. In der Regel wird bei der Auszahlung die Vorlage eines Ausweises verlangt. In einigen Ländern ist die Auszahlung nach Beantwortung einer Testfrage, die der Einzahlende vorher festlegt, möglich. Unter www.westernunion.com finden sich entsprechende Hinweise.

Überweisungen und Auszahlungen über Moneygram

  • sind möglich in ca. 150.000 Vertretungen in 180 Ländern.
  • funktionieren ähnlich wie das Western Union-System.
  • Viele Länder, in die Western Union kein Geld überweist, sind durch das Moneygram-System erreichbar. Weitere Informationen finden sich unter www.moneygram.com .

Bei Passverlust: Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland („RAP“)

Wenn Ihr deutscher Reisepass oder Personalausweis gestohlen wurde, kann die Botschaft Ihnen nach erfolgter Identitätsprüfung einen sogenannten „Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ (RAP) ausstellen. Dieser berechtigt allerdings nicht zur Weiterreise in andere Staaten.

Die deutschen Passbehörden arbeiten dezentral. Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere oder ein anderes amtliches Identitätsdokument vorlegen können, ist eine zügige Bearbeitung des Antrags auf einen RAP an der Botschaft Tunis möglich. Ohne diese Kopie muss grundsätzlich Ihre Wohnortgemeinde in Deutschland zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ist die polizeiliche Verlustmeldung vorzulegen.

Wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Personendaten - exakt wie im Pass - an passtermin@tuni.diplo.de , um einen Termin zu erhalten.
Der Antrag auf Ausstellung eines RAP muss persönlich während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8.00h bis 10.30h, freitags bis 10.00h) in der Botschaft gestellt werden.
Sie werden gebeten, den Antrag auf Ausstellung des Reiseausweises rechtzeitig vor dem beabsichtigten Ausreisedatum zu stellen, da es erforderlich sein kann, einen Identitätsnachweis von dem zuständigen Einwohnermeldeamt einzuholen. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Zur Bearbeitung des Antrages auf einen RAP werden folgende Dokumente und Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt:

  • zwei aktuelle biometrische Passfotos
  • falls vorhanden: Personalausweis, beglaubigte Kopie Ihres bisherigen Ausweisdokuments oder andere Dokumente, die Ihre Deutscheneigenschaft und Identität beweisen, evtl. Reiseunterlagen und Flugscheine. Unbeglaubigte Fotos sind nicht fälschungssicher.
  • haben Sie Ihr Ausweisdokument verloren, ist der Verlust bei der tunesischen Polizei anzuzeigen. Das Verlustprotokoll im Original ist bei Beantragung des Reiseausweises vorzulegen.
  • sofern ein Identitätsnachweis vom zuständigen innerdeutschen Einwohnermeldeamt einzuholen ist, wird eine Auslagenpauschale in Höhe von 10,- Euro (zahlbar in TND) verlangt.
  • Die Gebühr für den Reiseausweis beträgt zwischen 52 und 60 Euro (zahlbar ausschließlich bar in TND zum Tageskurs).

Bei minderjährigen Antragstellern müssen das Kind und die Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. Falls einer der Sorgeberechtigten sich in Deutschland befindet, kann er beim Einwohnermeldeamt eine Zustimmungserklärung zur Passbeantragung abgeben. Diese Zustimmungserklärung mit beglaubigter Unterschrift muss im Original vorgelegt werden oder kann direkt vom Einwohnermeldeamt an die Botschaft gefaxt werden.

  • Zusätzlich zu den oben aufgeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Reisepässe (wenn nicht vorhanden: Personalausweise) der Eltern
  • Bei verheirateten Eltern: deutsche oder internationale Heiratsurkunde
  • Ggf. Sorgerechtsentscheidung

Gegebenenfalls können weitere Dokumente verlangt werden.

Medizinische Versorgung

Mit Tunesien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dennoch wird allen Reisenden grundsätzlich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen, die auch Kosten für die Behandlung in privaten medizinischen Einrichtungen übernimmt.
Planen Sie, sich länger in Tunesien aufzuhalten, sollten Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenversicherung erkundigen, unter welchen Bedingungen sie auch im Ausland lebende Personen versichert. Neben den teuren privaten Versicherungen gibt es in Tunesien die gesetzlichen Krankenkassen, die allerdings nur Personen versichern, die in Tunesien arbeiten bzw. der hiesigen Sozialversicherung unterliegen.
Eine unverbindliche Liste der Botschaft bekannter Ärzte und medizinischer Einrichtungen diverser Fachrichtungen finden Sie zudem hier.

Rechtsangelegenheiten

Informationen zur Rechtsverfolgung in Tunesien, zur Geltendmachung von Forderungen sowie zur Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile in Tunesien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Rechtsverfolgung.
Eine Liste mit Anwälten finden Sie zudem hier.

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