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Beurkundung der Geburt
Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Geburt Ihres Kindes
Wenn ein deutsches Kind im Ausland geboren wird, können seine Eltern die Registrierung der Geburt beim deutschen Standesamt beantragen. Der Antrag kann über die Botschaft gestellt werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten (00216 - 71 143 225, Montag bis Mittwoch 13.30h bis 15.00h). Die gemeinsame Vorsprache beider Eltern ist erforderlich, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und eine Namenserklärung abgegeben wird.
Die Abgabe einer Namenserklärung ist dann notwendig, wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und keinen für den deutschen Rechtsbereich wirksam bestimmten gemeinsamen Ehenamen führen. Bei Eheschließung in Tunesien ohne Abgabe weiterer Erklärungen der Eheleute gegenüber der Botschaft / einem deutschen Standesamt führen die Eheleute grundsätzlich keinen gemeinsamen Ehenamen.
Für den Antrag auf Beurkundung der Geburt sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepässe beider Eltern
Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern; waren die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, informieren Sie sich bitte bei telefonischer Terminvereinbarung über die in diesem Fall vorzulegenden Unterlagen
- Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes oder Meldebescheinigung, falls die Eltern in Deutschland gemeldet sind
- Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Geburtsurkunden und Passkopien von deutschen Großeltern, Einbürgerungsurkunde etc.
- Bei Vorehen der Eltern: Scheidungsurteile; deutsche Staatsangehörige müssen ein tunesisches Scheidungsurteil in Deutschland anerkennen lassen, nähere Informationen finden Sie hier
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass alle tunesischen Urkunden mit einem Legalisationsvermerk versehen werden müssen und mit deutscher Übersetzung vorzulegen sind.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Legalisation tunesischer Urkunden
Informationen zu Übersetzern in Tunesien finden Sie hier.
Nach Prüfung durch die Botschaft werden die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet. Die Bearbeitungszeiten können je nach Standesamt mehrere Wochen bis Monate, im Einzelfall auch mehrere Jahre betragen. Hierauf hat die Botschaft keinen Einfluss.
Gebühren
Die Botschaft erhebt Gebühren für die im Rahmen des Antrags auf Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterschriftsbeglaubigungen (je nach Konstellation 79,57 Euro oder 56,43 Euro), für die Beglaubigung von Kopien (24,26 Euro) sowie für die Legalisation von Urkunden (29,40 Euro pro Urkunde). Die Gebühren sind zahlbar in Tunesischen Dinar gemäß aktuellem Zahlstellenkurs der Botschaft.
Darüber hinaus fallen beim deutschen Standesamt Gebühren an, die nach entsprechender Aufforderung per Überweisung direkt an das Standesamt zu entrichten sind und die je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, variieren können. Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 25 und 100 Euro für die Beurkundung der Geburt sowie für jede bestellte Geburtsurkunde bis zu 15 Euro.