Neues Verfahren bei der Annahme von Anträgen auf Legalisationen, Beglaubigungen und Bescheinigungen
Ab dem 01.07.2020 können Anträge für die
- Legalisation tunesischer Urkunden und
- Beglaubigung von Kopien
nur noch bei dem externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft, VFS Global, abgegeben werden. Die eigentliche Legalisation bzw. Beglaubigung erfolgt nach Annahme durch den Dienstleister weiterhin durch die Botschaft. Diese Maßnahme ermöglicht es uns, die Kapazitäten der Pass- und Legalisationsstelle effizienter zu nutzen, lange Wartezeiten zu vermeiden und die steigende Nachfrage nach Legalisationen und Beglaubigungen besser zu bedienen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren bei VFS Global (auch zur Terminvereinbarung und den dort anfallenden Servicegebühren) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch folgende Merkblätter zu
- Legalisationen und
- Beglaubigungen von Kopien
Anträge auf
- Beglaubigung von Unterschriften und
- Bescheinigungen
müssen weiterhin direkt in der Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden. Hierzu können Sie ab dem 01.07.2020 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr bei der Botschaft vorsprechen; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.